AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen nürnberger coaching

§1 Anmeldung und Zahlungsbedingungen Offene Seminare
Offene Seminare sind Seminare, die öffentlich ausgeschrieben werden. Anmeldungen müssen schriftlich per Brief, per Telefax oder per E-Mail erfolgen. Bei Anmeldung werden 20% des Seminarpreises als Anzahlung fällig, sofern nicht anders angegeben. Die Buchung wird Ihnen schriftlich bestätigt. Die Rechnung ist bis sieben Arbeitstage vor Beginn des Seminars zu bezahlen. Bei Bankeinzug wird die Anzahlung sofort, die restlichen Seminargebühren frühestens sieben Arbeitstage vor Beginn des Seminars eingezogen.

§2 Angebote zu Inhouse-Seminaren
Inhouse-Seminare sind firmeninterne Seminare. Schriftliche Angebote behalten, wenn nicht anders angegeben, für drei Monate ihre Gültigkeit. Es gilt das Verfassungsdatum des Angebots.

§3 Zahlungsbedingungen Inhouse-Seminare und Coachings
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist nürnberger coaching berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 10 % p. a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Zahlungen sind für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei zu leisten. Dies gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland und auch dann, wenn eine Transaktionsgebühr anfällt. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen immer zu Lasten des Veranlassers der Transaktion. Alle Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuer. Wird innerhalb des Vertragszeitraumes der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.

§4 Stornierung Offener Seminare
Stornierungen müssen stets schriftlich erfolgen. Bei Abmeldung bis vier Wochen vor Seminarbeginn kann der Vertragspartner kostenfrei stornieren, bis zwei Wochen vor dem Seminar kann der Vertragspartner einmalig einen Ersatztermin benennen, ansonsten berechnen wir 25% der gesamten Seminargebühr. Bei Absagen kürzer als zwei Wochen vor Seminarbeginn berechnen wir 50% der gesamten Seminargebühr, außer der Vertragspartner nennt einmalig einen Ersatztermin. In diesem Fall berechnen wir Bearbeitungsgebühren von 150,00 Euro. Bei Stornierung des Ersatztermins unabhängig von der Frist, wird die volle Seminargebühr berechnet. Eventuell anfallende Stornogebühren durch das Hotel werden vom Vertragspartner übernommen. Bei Nichterscheinen oder Absage kürzer als vier Arbeitstage berechnet nürnberger coaching die volle Seminargebühr. Nimmt ein Teilnehmer nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Die Seminarteilnahme ist jederzeit auf eine andere Person übertragbar.

§5 Stornierung von Inhouse-Seminaren/Coaching etc.
Schriftlich bestätigte Termine für Inhouse-Seminare, Beratungsleistungen, Vorträge können bis sechs Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei storniert werden, bis drei Wochen vor dem Termin kann der Vertragspartner einmalig einen Ersatztermin benennen, andernfalls stellen wir den bereits geleisteten Vorbereitungsaufwand in Rechnung. Bei Absagen kürzer als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der vereinbarten Tageshonorare oder Pauschalen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen oder Absage kürzer als vier Arbeitstage berechnet nürnberger coaching die volle vereinbarte Gebühr. Nimmt ein Teilnehmer nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Die Teilnahme ist jederzeit übertragbar. Kosten für Fremdleistungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden.

Absage eines Coaching-Termins
Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Dies gilt auch für das kostenlose Vorgespräch sowie für telefonisch durchgeführtes Coaching. Zeit und Ort des Coachings werden von den Coaching-Partnern einvernehmlich vereinbart. Der Klient verpflichtet sich zu allen Sitzungen pünktlich zu erscheinen. Bei Verspätungen steht der verbleibende Zeitraum zur Verfügung. Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung der Coaching-Sitzungen ist bis spätestens zwei Werktage vor dem Termin möglich, sofern nichts anderes vereinbart wurde, danach wird das Honorar in voller Höhe fällig. Der Klient ist für den Zugang der Absage verantwortlich. Der Klient kann einen Ersatztermin für das Coaching vereinbaren.

§6 Änderung des Leistungsumfangs / Leistungsbeschreibung
Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfanges beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger die Änderung daraufhin überprüfen, ob und zu welchen Bedingungen diese durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen.
nürnberger coaching behält sich das Recht vor, bei Seminaren einen anderen Trainer als ursprünglich angegeben, einzusetzen. Das Gleiche gilt für Ersatz-Trainer im Krankheitsfalle. Inhalt und Ablauf des Seminarprogramms ebenso wie der Einsatz der Trainer können unter Wahrung des Gesamtcharakters des Seminars geändert werden. Dies berechtigt den Teilnehmer weder zu einem Rücktritt vom Vertrag noch zu einer Minderung des Rechnungsbetrages.

§7 Seminarannullierung Offener Seminare
nürnberger coaching behält sich das Recht vor, Offene Seminare bei zu geringer Teilnehmerzahl (üblicherweise weniger als sechsTeilnehmer) bis zu fünf Tage vor Seminarbeginn abzusagen und Ersatztermine anzubieten.
Bei Ausfall des Seminars durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.

§8 Vertrauliche Informationen, Datenschutz
Die Vertragspartner behandeln wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit. Die Vertragspartner nutzen oder verarbeiten personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke. Sie sichern diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff und werden sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben. nürnberger coaching verpflichtet sich, über alle in Zusammenhang mit der Tätigkeit erworbenen geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten, auch nach Beendigung der Zusammenarbeit, strengstes Stillschweigen zu bewahren. Beauftragte Dritte werden entsprechend dieser Regelungen verpflichtet.

§9 Urheberrechte
Mit der Anmeldung verpflichten sich die Seminarteilnehmer zur Beachtung folgender Punke: Seminarbegleitende Arbeitsmappen bzw. Unterlagen etc. unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden; sie sind nur für den persönlichen Gebrauch der Seminarteilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

§10 Haftung
Das jeweilige Seminar wird nach dem derzeitigen aktuellen Wissensstand sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung.
nürnberger coaching haftet für Schäden, die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sport- und Outdoor-Veranstaltungen einem geringen Risiko unterliegen können. Alle Teilnehmer sollen sich den Anforderungen der Veranstaltung körperlich und seelisch gewachsen fühlen. Sie sind für Ihr Handeln eigenverantwortlich und müssen sich, speziell bei Outdoor-Veranstaltungen an die Anweisungen des Trainers halten. nürnberger coaching übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, die sich trotz sorgfältiger Auftragsklärung, aufgrund fehlender Seminarvoraussetzungen oder Zuwiderhandlungen, bei den Teilnehmern ergeben. Wir behalten uns auch vor, Teilnehmer, die durch ihr Verhalten unser Ansehen als Gast schädigen, vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen. Die bei vorzeitiger Abreise entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

§10.1. Haftungsbeschränkung
10.2 Beruht ein Fehler auf einem von nürnberger coaching zu vertretenden Umstand, so haftet die nürnberger coaching für einen, dem Auftraggeber hieraus entstehenden Schaden, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Schadensersatzpflicht der nürnberger coaching ist der Höhe nach auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.
10.3 Weitere Schadenersatzansprüche jeglicher Art gegen nürnberger coaching, etwa aus Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung oder Delikt sind auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt. Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten), haftet nürnberger coaching, auch im Falle von leichter Fahrlässigkeit.
10.4 Schadenersatzansprüche, die nach der vorgehenden Ziffer gegen nürnberger coaching begründet sind, werden auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.5 Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter der nürnberger coaching.
10.6 In allen Fällen der Haftung von nürnberger coaching wird der Schadensersatzanspruch der Höhe nach, durch die Leistung der Betriebshaftpflichtversicherung der nürnberger coaching begrenzt.
10.7 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren nach einem Jahr, unbeschadet der Vorschrift des §202 BGB. Dies gilt nicht, wenn nürnberger coaching mit Arglist, grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz gehandelt hat.

§11 Anti-Sektenerklärung
Alle Seminare von nürnberger coaching basieren auf fundierten, wissenschaftlichen Grundlagen – keinesfalls auf Ideologien oder Sektenkultur. Deshalb distanzieren wir uns ausdrücklich von Organisationen wie Scientology und dergleichen und lehnen jegliche Zusammenarbeit mit dieser oder ähnlichen Organisationen sowie ihnen nahestehenden Unternehmen ab. Wir erklären, dass nürnberger coaching nicht nach einer Methode/ Technologie von L. Ron Hubbard (z.B. der „Technologie” zur Führung eines Unternehmens) und/oder sonst mit einer, mit Hubbard zusammenhängenden Methode arbeitet, sondern sie vollständig ablehnt. Wir verwahren uns gegen entsprechende Werbungen für Schulungen, Kurse oder Seminare, welche eine Methode von L. Ron Hubbard zur Grundlage haben oder an diese „Technologien” angelehnt sind und unterbinden jedwede Verbreitung in unserem Unternehmen. Wir organisieren keine Schulungen, Kurse oder Seminare nach oben genannten „Technologien” in unserem Unternehmen und veranlassen niemanden, diese zu organisieren bzw. zu besuchen. Wir unterhalten keine geschäftsmäßigen Beziehungen zu Personen, Firmen oder Organisationen, die die Einführung der Methode („Technologie”) von L. Ron Hubbard forcieren bzw. die Verbreitung besagter Methoden („Technologie”) von L. Ron Hubbard unterstützen. Ferner unterstützen wir wissentlich keine Firmen und/oder Unternehmensgruppen, die selbst nach der Methode („Technologie”) von L. Ron Hubbard geführt oder beeinflusst werden.

§12 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Hersbruck.

§13 Schlussbestimmungen
Für unsere Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Regelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Für Aufträge, die durch uns vermittelt, aber von den Lieferanten direkt bestätigt, geliefert, ausgeführt und berechnet werden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Lieferanten.